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Letze Änderung (14.10.2010)

Mitgliedsbeiträge der SG Blau-Weiß Schneidhain 1930/1970 e. V. - gültig ab 14.10.2010

· Jedes Mitglied, ob aktiv oder passiv, ob Kind oder Erwachsener zahlt einen SG Mitgliedsgrundbeitrag von 30,00 EUR im Jahr.

· Nimmt ein Mitglied aktiv am Geschehen einer Abteilung teil, so wird zusätzlich zum SG Mitgliedsgrundbeitrag ein Abteilungsbeitrag fällig. Folgende Abteilungsbeiträge werden erhoben:

Fußball 50 €

Basketball 30 €

Kinderturnen / Eltern-Kind-Turnen 40 €

Schach 30 €

Judo 50 €

Lauftreff 40 €

Funktionelle Gymnastik "Gesund und Fit" 40 €

Fechten* 100 €

Aerobic 40 €

Leichtathletik 40 €

Sprachen (Französisch, Italienisch)* 40 €

Nordic-Walking 40 €

Kurs Stress lass nach* Mitgl. 26 € sonst 56 €

Taekwondo* 320 €

Rücken-Power 40 €

Le Parkour* 80 €

· Weitere neue Angebote, die zukünftig eingerichtet werden, werden bei Entstehung analog eingeordnet. Dies erfolgt per Vorstandsbeschluss.

· Tritt ein Mitglied innerhalb eines laufenden Mitgliedjahres in den Verein ein, so wird der Beitrag nur anteilig bis zum Ende des laufenden Mitgliedjahres erhoben.

· Das Mitgliedsjahr beginnt am 01.01. und endet am 31.12. des Kalenderjahres. Das Mitgliedsjahr in der Abteilung Fußball beginnt am 01.07. und endet am 30.06. des Folgejahres.

· Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Die Beiträge werden zu Beginn des Mitgliedsjahres fällig.

· Eine Rückerstattung für bereits geleistete Beiträge bei Kündigung der Mitgliedschaft im laufenden Mitgliedsjahr ist ausgeschlossen.

· Die Beiträge aller Abteilungen werden über die Hauptkasse des Vereins gebucht und zentral per Bankeinzug eingezogen.

· Ermäßigungen sind gemäß folgender Regelung vorgesehen (bei mit * gekennzeichneten Abteilungen ist eine Ermäßigung nicht möglich):

- Nimmt ein Mitglied am Geschehen einer zweiten Abteilung teil, wird hier nur 50 % des Abteilungsbeitrags erhoben.

- Nimmt ein Mitglied an einer dritten, vierten oder n-ten Abteilung teil, wird hier nur 5 € je weiterer Abteilung erhoben.

- Wird ein zweiter Familienangehöriger (im gemeinsamen Haustand) Mitglied der SG, wird hier 100 % des SG Mitgliedsgrundbeitrags erhoben

- Nimmt ein zweites Familienmitglied am Geschehen einer Abteilung teil, wird hier nur 50 % des Abteilungsbeitrags erhoben.

- Nimmt ein zweites Familienmitglied am Geschehen einer zweiten, dritten oder n-ten Abteilung teil, wird hier nur 5 € je weiterer Abteilung erhoben.

- Wird ein dritter, vierter oder n-ter Familienangehöriger Mitglied der SG, wird hier SG Mitgliedsgrundbetrag erhoben. Zusätzlich fallen je Abteilung 5 € an.

· Der Beitrag innerhalb einer Familie (im gemeinsamen Haustand) kann maximal 180 EUR betragen (Familienflatrate).

· Mitglieder, die ihren Bundeswehr oder Ersatzdienst leisten oder finanzielle Schwierigkeiten haben, können auf Antrag eine Beitragsreduzierung oder -befreiung erhalten. Der Antrag ist an den jeweiligen Abteilungsleiter in schriftlicher Form zu richten. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.

Für den Vorstand, Schneidhain den 14.10.2010,

Michael Planer